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Pflege- und Alltagshilfsmittel für Senioren

Pflegehilfsmittel sind spezielle Utensilien, Geräte oder Produkte, die dazu dienen, Menschen mit körperlichen Einschränkungen, chronischen Krankheiten oder im Pflegebedarf bei ihren täglichen Aktivitäten zu unterstützen. Sie werden verwendet, um die Pflege und Betreuung zu erleichtern und die Lebensqualität der betroffenen Personen zu verbessern. Wir zeigen Ihnen gerne verschiedene Hilfsmittel, welche Ihnen und Ihren Angehörigen die Pflege erleichtern. Natürlich kommen wir auch zu Ihnen nach Hause um die örtlichen Gegebenheiten mit einzubeziehen. 

Hier sind einige Beispiele für Pflegehilfsmittel

Rollstühle

Rollstühle ermöglichen Personen mit eingeschränkter Mobilität, sich eigenständig fortzubewegen oder von anderen geschoben zu werden.

Gehhilfen

Gehhilfen wie Gehstöcke, Unterarmgehstützen oder Rollatoren bieten Unterstützung beim Gehen und helfen dabei, das Gleichgewicht zu halten.

Pflegebetten

Pflegebetten sind spezielle Betten, die verschiedene Einstellungen ermöglichen, um den Komfort und die Pflegebedürfnisse von Menschen mit Mobilitätsproblemen zu verbessern.

Toilettensitzerhöhungen

Toilettensitzerhöhungen werden auf die vorhandene Toilette gesetzt und erhöhen die Sitzposition, um das Hinsetzen und Aufstehen zu erleichtern.

Dusch- und Badewannenhilfen

Dusch- und Badewannenhilfen wie Duschhocker, Badewannensitze oder Haltegriffe bieten Unterstützung und Sicherheit beim Waschen und Baden.

Inkontinenzhilfen

Inkontinenzhilfen umfassen Windeln, Bettschutzeinlagen, Urinflaschen und ähnliche Produkte, die Menschen mit Inkontinenzproblemen bei der Bewältigung des Alltags unterstützen.

Anziehhilfen

Zu den Anziehhilfen gehören Strumpfanziehhilfen, Knopfverschlusshilfen, Schuhanziehhilfen u.v.m.

Pflegehilfsmittel für die Ernährung

Zu den Ernährungshilfen zählen Ess- und Trinkhilfen wie spezielle Bestecke, Trinkbecher mit Trinkhilfen oder Schüsseln mit rutschfestem Boden, die Menschen mit körperlichen Einschränkungen das Essen und Trinken erleichtern.

Pflegepaket

Das Pflegepaket umfasst verschiedene Hilfsmittel zum Verbrauch. Sie können sich das Paket selbst zusammenstellen. Zur Verfügung stehen Ihnen vor allem Produkte zur Hygiene und zum Schutz.

Diese sind nur einige Beispiele für Pflegehilfsmittel. Es gibt viele weitere Produkte und Geräte, die darauf abzielen, die Pflege und Betreuung zu verbessern und die Selbstständigkeit und Lebensqualität von Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu fördern. Bei Bedarf können sich Betroffene oder ihre Angehörigen an uns wenden, um weitere Informationen und Beratung zu erhalten und die passenden Pflegehilfsmittel zu finden.


Häufig gestellte Fragen

BEI WELCHER KASSE BEANTRAGE ICH PFLEGEHILFSMITTEL ODER ALLTAGSHILFSMITTEL?

Können Sie einen Pflegegrad vorweisen ist für Sie die Pflegekasse zuständig. Für die Genehmigung der Pflegehilfsmittel müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.

Haben Sie keinen Pflegegrad und benötigen trotzdem ein Hilfsmittel kann Ihnen dies Ihr Arzt verordnen. Das Rezept können Sie gerne bei uns einreichen und wir kümmern uns um die Kommunikation mit der Krankenkasse.

Die Selbstbeteiligung liegt bei 10 %, max. 25 Euro pro Pflegehilfsmittel.

KANN ICH TECHNISCHE PFLEGEHILFSMITTEL MIETEN?

In manchen Fällen genehmigt die Krankenkasse nur das Leihen eines technischen Pflegehilfsmittel. Ausgeschlossen davon sind Produkte welche der Hygiene unterliegen. In diesem Fall entstehen für den Pflegebedürftigen keine Kosten.

Die Leihgeräte werden vorher durch uns geprüft, gesäubert und desinfiziert. Die aktuelle Prüfplakette bestätigt Ihnen ein einwandfreies Hilfsmittel.

BENÖTIGEN TECHNISCHE PFLEGEHILFSMITTEL EINE WARTUNG?

Damit das Hilfsmittel funktionsfähig bleibt und gefahrenlos funktioniert ist eine regelmäßige Wartung Vorschrift. Die Überprüfung Ihres Hilfsmittels erfolgt durch unsere geschulten Mitarbeiter bei Ihnen zuhause.

Welche Pflegegrade gibt es?

Ab dem Jahr 2017 wurde in Deutschland das Pflegestufen-System durch das Pflegegrad-System ersetzt. Das neue System basiert auf fünf Pflegegraden, die den individuellen Bedarf an Pflege und Unterstützung einer Person bewerten. Die Pflegegrade sind wie folgt definiert:

Pflegegrad

Bezeichnung

Gesamtpunktzahl

Pflegegrad 1

geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

ab 12,5 bis unter 27

Pflegegrad 2

 erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit  ab 27 bis „unter 47,5

Pflegegrad 3

 schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit  ab 47,5 bis unter 70

Pflegegrad 4

 schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit  ab 70 bis unter 90

Pflegegrad 5

 schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung  ab 90 bis 100

Es ist wichtig zu beachten, dass die Zuordnung zu einem bestimmten Pflegegrad von einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) abhängt. Die individuelle Einschätzung basiert auf verschiedenen Kriterien wie körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Mobilität, Alltagskompetenz und der Notwendigkeit von Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen.