Pflege- und Alltagshilfsmittel für Senioren
Pflegehilfsmittel sind spezielle Utensilien, Geräte oder Produkte, die dazu dienen, Menschen mit körperlichen Einschränkungen, chronischen Krankheiten oder im Pflegebedarf bei ihren täglichen Aktivitäten zu unterstützen. Sie werden verwendet, um die Pflege und Betreuung zu erleichtern und die Lebensqualität der betroffenen Personen zu verbessern. Wir zeigen Ihnen gerne verschiedene Hilfsmittel, welche Ihnen und Ihren Angehörigen die Pflege erleichtern. Natürlich kommen wir auch zu Ihnen nach Hause um die örtlichen Gegebenheiten mit einzubeziehen.
Hier sind einige Beispiele für Pflegehilfsmittel
Rollstühle
Rollstühle ermöglichen Personen mit eingeschränkter Mobilität, sich eigenständig fortzubewegen oder von anderen geschoben zu werden.
Gehhilfen
Gehhilfen wie Gehstöcke, Unterarmgehstützen oder Rollatoren bieten Unterstützung beim Gehen und helfen dabei, das Gleichgewicht zu halten.
Pflegebetten
Pflegebetten sind spezielle Betten, die verschiedene Einstellungen ermöglichen, um den Komfort und die Pflegebedürfnisse von Menschen mit Mobilitätsproblemen zu verbessern.
Toilettensitzerhöhungen
Toilettensitzerhöhungen werden auf die vorhandene Toilette gesetzt und erhöhen die Sitzposition, um das Hinsetzen und Aufstehen zu erleichtern.
Dusch- und Badewannenhilfen
Dusch- und Badewannenhilfen wie Duschhocker, Badewannensitze oder Haltegriffe bieten Unterstützung und Sicherheit beim Waschen und Baden.
Inkontinenzhilfen
Inkontinenzhilfen umfassen Windeln, Bettschutzeinlagen, Urinflaschen und ähnliche Produkte, die Menschen mit Inkontinenzproblemen bei der Bewältigung des Alltags unterstützen.
Anziehhilfen
Zu den Anziehhilfen gehören Strumpfanziehhilfen, Knopfverschlusshilfen, Schuhanziehhilfen u.v.m.
Pflegehilfsmittel für die Ernährung
Zu den Ernährungshilfen zählen Ess- und Trinkhilfen wie spezielle Bestecke, Trinkbecher mit Trinkhilfen oder Schüsseln mit rutschfestem Boden, die Menschen mit körperlichen Einschränkungen das Essen und Trinken erleichtern.
Pflegepaket
Das Pflegepaket umfasst verschiedene Hilfsmittel zum Verbrauch. Sie können sich das Paket selbst zusammenstellen. Zur Verfügung stehen Ihnen vor allem Produkte zur Hygiene und zum Schutz.
Diese sind nur einige Beispiele für Pflegehilfsmittel. Es gibt viele weitere Produkte und Geräte, die darauf abzielen, die Pflege und Betreuung zu verbessern und die Selbstständigkeit und Lebensqualität von Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu fördern. Bei Bedarf können sich Betroffene oder ihre Angehörigen an uns wenden, um weitere Informationen und Beratung zu erhalten und die passenden Pflegehilfsmittel zu finden.
Häufig gestellte Fragen
Können Sie einen Pflegegrad vorweisen ist für Sie die Pflegekasse zuständig. Für die Genehmigung der Pflegehilfsmittel müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Haben Sie keinen Pflegegrad und benötigen trotzdem ein Hilfsmittel kann Ihnen dies Ihr Arzt verordnen. Das Rezept können Sie gerne bei uns einreichen und wir kümmern uns um die Kommunikation mit der Krankenkasse.
Die Selbstbeteiligung liegt bei 10 %, max. 25 Euro pro Pflegehilfsmittel.
In manchen Fällen genehmigt die Krankenkasse nur das Leihen eines technischen Pflegehilfsmittel. Ausgeschlossen davon sind Produkte welche der Hygiene unterliegen. In diesem Fall entstehen für den Pflegebedürftigen keine Kosten.
Die Leihgeräte werden vorher durch uns geprüft, gesäubert und desinfiziert. Die aktuelle Prüfplakette bestätigt Ihnen ein einwandfreies Hilfsmittel.
Damit das Hilfsmittel funktionsfähig bleibt und gefahrenlos funktioniert ist eine regelmäßige Wartung Vorschrift. Die Überprüfung Ihres Hilfsmittels erfolgt durch unsere geschulten Mitarbeiter bei Ihnen zuhause.
Ab dem Jahr 2017 wurde in Deutschland das Pflegestufen-System durch das Pflegegrad-System ersetzt. Das neue System basiert auf fünf Pflegegraden, die den individuellen Bedarf an Pflege und Unterstützung einer Person bewerten. Die Pflegegrade sind wie folgt definiert:
Pflegegrad |
Bezeichnung |
Gesamtpunktzahl |
Pflegegrad 1 |
geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
ab 12,5 bis unter 27 |
Pflegegrad 2 |
erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | ab 27 bis „unter 47,5 |
Pflegegrad 3 |
schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | ab 47,5 bis unter 70 |
Pflegegrad 4 |
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | ab 70 bis unter 90 |
Pflegegrad 5 |
schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | ab 90 bis 100 |
Es ist wichtig zu beachten, dass die Zuordnung zu einem bestimmten Pflegegrad von einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) abhängt. Die individuelle Einschätzung basiert auf verschiedenen Kriterien wie körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Mobilität, Alltagskompetenz und der Notwendigkeit von Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen.