Regelt den Verkehr mit Medizinprodukten, um für die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie für die Gesundheit und den Schutz der Patienten, Anwender und Dritter zu sorgen.
Die MP-Betreiber-Verordnung
Regelt u.a. das Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten. Betreiber = Heim-Träger; er verantwortet den ordnungsgemäßen Betrieb. Anwender = Mitarbeiter; sie nutzen die Medizinprodukte und müssen ausgebildet sein.
Pflichten
Daraus ergeben sich verschiedene Pflichten.
Funktionsprüfung von Hilfsmitteln
Einweisung in die richtige Handhabung von Hilfsmitteln
Sicherheitstechnische Kontrolle von elektrisch betriebenen Hilfsmitteln
Dokumentation und Pflege des Hilfsmittelleitordners
Sicherheitstechnische Prüfung-STK
Ohne Störung des Tagesablaufes prüfen zertifizierte Mitarbeiter Ihre Medizinprodukte nach behördlichen Vorgaben und Herstellerangaben. Protokollierung der Ergebnisse nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Zertifizierung und Dokumentation
Im Zuge der sicherheitstechnischen Prüfung werden die Daten der Hilfsmittel dokumentiert und in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Hieraus entsteht ein MOG-konformes Bestandsverzeichnis. Außerdem erhält jedes geprüfte Hilfsmittel eine Prüfplakette sowie ein Inventuretikett.
Schulungen und Seminare
Zum Beispiel über richtiges Anpassen und Handhaben von Hilfsmitteln an Patienten oder Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter.
Die Seminare sind zeitlich flexibel und finden vor Ort in der Einrichtung statt.