Den Umgang mit Medizinprodukten, insbesondere ihre Herstellung, das Inverkehrbringen und Betreiben, regelt das Medizinproduktegesetz (MPG). Es gewährleistet den Schutz für die Gesundheit der Patienten, Anwender und Dritter. Das MPG sieht eine Zertifizierung mit dem CE Zeichen vor.
Die MP-Betreiber-Verordnung
Regelt u.a. das Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten. Der Betreiber verantwortet den ordnungsgemäßen Betrieb. Die Anwender, welche die Medizinprodukte nutzen, müssen ausgebildet sein. Wir schulen Sie gerne und machen Sie mit unseren Hilfsmitteln vertraut.
Pflichten
Aus den Vorschriften ergeben sich verschiedene Pflichten für den Umgang mit Hilfsmitteln
Funktionsprüfung von Hilfsmitteln
Einweisung in die richtige Handhabung von Hilfsmitteln
Sicherheitstechnische Kontrolle von elektrisch betriebenen Hilfsmitteln
Dokumentation und Pflege des Hilfsmittelleitordners
Sicherheitstechnische Prüfung-STK
Um die Sicherheit des Hilfsmittels zu gewährleisten, ist eine regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfung vorgeschrieben. Ohne Störung des Tagesablaufes in Ihrer Einrichtung, Ihrem Heim, Krankhenhaus oder in Ihrem zuhause prüfen unsere zertifizierten Mitarbeiter Ihre Medizinprodukte nach behördlichen Vorgaben und Herstellerangaben. Wir übernehmen die Protokollierung der Ergebnisse nach den gesetzlichen Bestimmungen und erteilen Ihnen die STK-Plakette.
Zertifizierung und Dokumentation
Im Zuge der sicherheitstechnischen Prüfung werden die Daten der Hilfsmittel dokumentiert und in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Hieraus entsteht ein MOG-konformes Bestandsverzeichnis. Außerdem erhält jedes geprüfte Hilfsmittel eine Prüfplakette sowie ein Inventuretikett.
Schulungen und Seminare
Zum Beispiel über richtiges Anpassen und Handhaben von Hilfsmitteln an Patienten oder Erhalt der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter.
Die Seminare sind zeitlich flexibel und finden vor Ort in der Einrichtung statt.